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08.08.01 -- conlupo

RE: Zum Drogenfahndungshund ehrenhalber ernannt :)














Puh, so'n Aufwand... Dabei wissen die Kids längst, wie so was aussieht:-))

]]]Desweiteren ist es in der BRD den Beamten auch verboten so genannte Scheingeschäfte durchzuführen. In den USA ist es gang und gäbe. Ein potentieller Dealer wird mit einer kleinen Portion Ware zum guten Preis geködert, bestellt dann ein Kilo und die Falle schnappt zu. Das ist der BRD nicht erlaubt, auch aus den oben genannten Gründen. Zum ersten würde damit ein Verbrechen bestraft, das die Polizei erst "forciert" hat, zum anderen ist es nicht möglich Drogen an einen Beamten (VMann) herauszugeben, ohne das er und min. ein weiterer Beamter sich strafbar machen.[[[

Bist Du sicher, dass wir nicht genau das vor ein einiger Zeit gehabt haben? Mir ist so, als ob da mal was durch die Presse ging... Aber vielleicht wars ja gerade deshalb, weils illegal war.

Jedenfalls danke für so viele Infos!

Gruß
Thema: Zum Drogenfahndungshund ehrenhalber ernannt :)


 
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