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08.08.01 -- der Carsten

RE: Zum Drogenfahndungshund ehrenhalber ernannt :)














[ZITAT]
Aber weißt Du bestimmt, dass sich die Beamten beim Hantierne mit Drogen strafbar machen? Verboten ist doch der Besitz und der Handel. Die besitzen das aber doch nicht, weil ist doch Staatseigentum.
[ZITAT AUS]

Ich bin beim Bund bei den Kameradenschweinen (Feldjäger=Militärpolizei) rumgekrebst. Die haben 5 Monate Grundausbildung im Gegensatz zu den üblichen 2/3 Monaten, und diese Zeit wird zum Großteil mit juristischem Unterricht und Kriegsvölkerrecht und solchem Schrott gefüllt.

Daher meine Antwort: klares JEIN. Nach dem gültigen Recht ist der Besitz verboten. Aber auch die Weiterverarbeitung, die Weitergabe (Handel ist an Geld gebunden, Weitergabe nicht) Wenn der Hund also den Haschbeutel bringt und der Beamte ihm aufnimmt ist er im Besitz. Strafbar. Gibt er den Beutel einem Kollegen wird Weitergabe draus. Strafbar. Würde die Ausbildung in niederländischem Gebiet stattfinden wäre das etwas anderes. Der Staat ist nicht Eigentümer, genausowenig wie der langhaarige Kiffer der gerade seinen Zwanni gekauft hat. Das Zeug ist illegal, daher kannst Du daran rechtlich kein Eigentum erwerben. Auch der Staat nicht.

Das Problem wäre genau genommen die Beschaffung. Der Staat müßte es als Ausbildungsmittel "einkaufen". Beschlagnahmte Substanzen aus Razzien o.ä. bleiben bis zum Gerichtsverfahren UNANGETASTET (nur gewogen, evtl. Substanzbestimmung im Labor) in der Asservatenkammer. Nach dem Prozeß und dem Ablaufen der Revisionmöglichkeiten wird das Zeug verbrannt. Zu dem Zeitpunkt ist vermutlich schon eine ganze Menge der Geruchsstoffe ausgedünstet.

Da die Asservatenkammer in der Regel eine oneway-street ist wäre somit auch die Ausgabe von Hasch problematisch. Es gibt nichts was rauskann, denn es könnte jederzeit als Beweismittel für ein Verfahren angefordert werden. Daher ist eine Abgabe innerhalb der Behörde nicht vorgesehen. Sowas könnte dann korrupte Beamte in Versuchung führen Handel zu treiben.

Desweiteren ist es in der BRD den Beamten auch verboten so genannte Scheingeschäfte durchzuführen. In den USA ist es gang und gäbe. Ein potentieller Dealer wird mit einer kleinen Portion Ware zum guten Preis geködert, bestellt dann ein Kilo und die Falle schnappt zu. Das ist der BRD nicht erlaubt, auch aus den oben genannten Gründen. Zum ersten würde damit ein Verbrechen bestraft, das die Polizei erst "forciert" hat, zum anderen ist es nicht möglich Drogen an einen Beamten (VMann) herauszugeben, ohne das er und min. ein weiterer Beamter sich strafbar machen.

Daraus ergäben sich auch andere Probleme - wenn ich mit 'nem Kilo erwischt werde und den Streifenfritzen erzähle dasist für einen ultrageheimen Deal, bei dem das BKA zuschlagen wird, was sollen die glauben? Wie es nachprüfen.

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Da in der BRD immer alles eindeutig und klar geregelt sein muß, muß der Drogenbesitz bei Beamten (auch zu Trainingszwecken) bei konsequenter Auslegung aller Paragraphen verboten sein. Und ein klares JEIN deswegen, weil ich nie den konkreten Paragraphen gelesen habe - aber der Logik aller anderen Gesetze nach muß es so sein. Allerdings sind das auch alles rechtlich gesehen Aussagen die schon zwei, drei Jahre auf dem Buckel haben. Zumindest im letzten Jahrtausend war es definitiv so, daß die Beamten NUR mit Ersatzstoffen gearbeitet haben.

Puh... schon wieder soviel getippert... Schluß jetzt :)

P.S.: Eine Ausnahme die mal erwähnt wurde fällt mir ein: Es gibt institutionsgebundene Proben. Das ist zum Beispiel bei der Aufklärungsstelle des Hamburger Zollamtes so. Die machen regelmäßig Präventionskurse mit Jugendlichen, und reichen dort auch "Material" herum. Das wiederum ist auf diese Institution gebunden - d.h. wenn der Beamte es auf die andere Straßenseite bringt und dabei erwischt wird, ist es rechtlich gesehen ein Verstoß. Außerdem werden in diese Proben (von denen es bundesweit sicherlich einige gibt) chemische Markierstoffe eingearbeitet. Auf der einen Seite tut das in der Regel der Wirkung einen gewissen Abbruch, auf der anderen Seite läßt sich an Hand dieser Chemikalien herausfinden, WELCHE Institution damit Schindluder getrieben hat. Dort geht es halt nur um den Anschauungseffekt (wie sieht ne Platte Hasch aus, wie sieht Koks aus, wie sehen LSD-Trips aus...)

Thema: Zum Drogenfahndungshund ehrenhalber ernannt :)


 
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