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Ein herzliches Hallo an alle!
Die Verordnung für NRW kenne ich,da ich bis vor kurzen dort gewohnt habe.Aber kann mir jemand sagen,was die Verordnung in Schleswig-Holstein besagt?Ich weiss nur,das für Listenhunde 1200,- Dm bezahlt werden müssen und man,bevor man sich solch einen Hund kauft erklären muss,wozu man das tut!*staun*
Kann ich irgendwo im Internet darüber mehr erfahren?
Liebe Grüsse
heike
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