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Ungeachtet des Streits um die Verfassungsmäßigkeit der Landeshundeverordnung treten immer mehr Regelungen der Verordnung in Kraft. So müssen die Halter von Hunden, die mindestens 40 Zentimeter hoch oder 20 Kilogramm schwer sind, ab Freitag (6.7.2001) ihre Tiere beim zuständigen Bezirksamt anmelden.
"Halter von sogenannten 40/20-Hunden müssen ihre Adresse und die Rasse ihres Vierbeiners bis Ende des Jahres angeben", erklärt Leo Bosten, Sprecher des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums.
Bosten wies auch darauf hin, dass die Hundehalter ab dem Jahr 2002 ihre Tiere haftpflichtversichern und mit einem Mikrochip kennzeichnen müssen. Außerdem sollen die Besitzer der 40/20-Hunde ihre Zuverläsigkeit nachweisen: Sie müssen ab 2002 ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese Forderung hält die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol allerdings für verfassungswidrig.
Bereits jetzt gilt die Anlein-Pflicht für größere Hunde in bebauten Gebieten. Hunde, die nach der Definition der Landesverordnung gefährlich sind, müssen außerdem einen Maulkorb tragen. Auslöser für die Verschärfung der Hundeverordnung war der tödliche Angriff von zwei "Kampfhunden" auf einen sechsjährigen Jungen.
26. Juni 2000: Zwei Kampfhunde springen über die Mauer einer Schule in Hamburg, greifen den sechsjährigen Volkan an und zerfleischen ihn. Der Tod des Jungen erschütterte vor einem Jahr ganz Deutschland.
Direkt nach dem schrecklichen Ereignis verschärften die Bundesländer ihre Hundeverordnungen. Seit Anfang April 2001 ist auch ein Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Kraft. Demnach ist die Zucht und die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern, Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden verboten. Das gleiche gilt auch für alle Hunde, die von den einzelnen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden. Verstöße gegen das Gesetz werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft.
Mittlerweile mehren sich jedoch die Klagen der Hundehalter. Und während die Bundesländer stolz den Erfolg ihrer Hundeverordnungen verkünden, ziehen die Hundefreunde vor Gericht - und haben Erfolg.
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