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06.07.01 --
Gabi+Sheila
RE: NRW-Hundeverordnung wird immer konkreterFRAGE
Hi,
Du weißt doch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Du begehst damit eine Ordnungswidrigkeit nach §10/Abs. 1+2 LHVO NRW.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bis DM 2.000,- geahndet.
Aber vielleicht fragt ja eh niemand danach ;-))
lg
Gabi
Thema:
NRW-Hundeverordnung wird immer konkreter
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