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06.07.01 -- Gabi+Sheila

RE: NRW-Hundeverordnung wird immer konkreterFRAGE














Hi,
Du weißt doch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du begehst damit eine Ordnungswidrigkeit nach §10/Abs. 1+2 LHVO NRW.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bis DM 2.000,- geahndet.

Aber vielleicht fragt ja eh niemand danach ;-))

lg
Gabi
Thema: NRW-Hundeverordnung wird immer konkreter


 
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