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Ja, ja, die lieben Nachbarn.
Folgendes ist mir ganz spontan zu deinem Beitrag eingefallen: Kann die Eigentümerversammlung wirklich verlangen, dass Du den Hund an der Leine zu führen hast? Welche Bereiche betrifft das? Nur Gemeinschaftsbereiche?
Und vielleicht noch ein Schild an den Zaun hängen: Vorsicht, bissiger Hund?
Und: Du schreibst, Kinder (Mehrzahl) ärgern Deinen Hund, weil der Spielplatz der Wohneigentümergemeinschaft genau an deinen Garten grenzt. Es ist, wenn ich das richtig verstanden habe, nur 1 Kind in der Wohngemeinschaft. Ich würde mal vorsichtig die Eigentümergemeinschaft drauf hinweisen, dass fremde Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, ein Risiko sind. Wenn was passiert, sei's nun mit Hund oder ohne, ist unter Umständen die Eigentümergemeinschaft mit dran, erst recht, wenn die Kinder unbeaufsichtigt spielen.
Wenn's Dich wirklich so nervt, würde ich das ganze schonmal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Gruss, Astrid
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