Hunde.com Startseite Das neue Hundeforum - jetzt anmelden!
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




22.06.01 -- Beate A.

RE: "Rechtsauskunft" - an Martina














Hallo,

Deine Ausführungen sind sehr ausführlich und vollkommen richtig. Hunde können immer beißen, das ist völlig richtig. Ob aus Angst oder aus Aggression. Deshalb liegt es an jedem Halter, dieses Risiko so klein wie möglich zu halten. Ich könnte für meinen Hund auch nicht 100 % die Hände ins Feuer legen. Er ist harmlos. Aber können wir Menschen uns anmaßen, daß wir unser Tier 100 % im Griff haben? Natürlich kann man durch Erziehung vieles erreichen. Aber ein Quentchen Unsicherheit bleibt doch immer. Ein Hund reagiert nunmal anders als wir Menschen. Aber wenn mal was passiert sollte man dazu stehen und für den Schaden auch aufkommen. Dazu hat man auch eine Versicherung. Klar, der psychische Schaden des Tieres und des Menschen bleibt. Es steht also völlig außer Zweifel, der Jäger ist im Unrecht und hat streng genommen die Konsequenzen zu tragen. Aber wie durchsetzen?

1. Man muß erst einmal herausbekommen, wie der Jäger heißt. Das kann man vielleicht über die Jagdbehörde. Denn wenn es sein Revier war, ist er dort bekannt. Allerdings kann es auch sein, daß der Typ schlicht gelogen hat um sich wichtig zu machen. Dann gibt es ein Problem, daß leider immer wieder gegeben ist. Solche Typen werden einem kaum freiwillig Name und Anschrift rausgeben. Also hat man wenig Chancen solche Typen anzuzeigen.

2. Auch wenn man vollkommen im Recht ist -wie hier der Fall- heißt es noch lange nicht, daß man auch gewinnt. Ich bin da mehr als skeptisch; ich bin in einer RA-Kanzlei angestellt und weiß wovon ich rede. Also so ganz 100 % sicher wäre ich mir mal nicht, daß sich die Anwälte die Hände reiben, weil der Jäger verliert.


Trotzdem: Ich würde notfalls den Weg einer Zivilklage gehen.
So etwas darf unter keinen Umständen geduldet werden.
1. Name des Jägers über Behörde o.ä. herausbekommen,
2. Anschreiben und Schadenseratz verlangen, möglichst mit Anwalt (macht mehr Eindruck).
3. Wenn er nicht reagiert, Klage einreichen. Hierzu benötigt man aber sämtliche Unterlagen über die Verletzungen und natürlich die Behandlungskosten etc.
Die Kosten richten sich nach der Höhe der geltendgemachten Schadensersatzforderung (Streitwert).


Gruss
Beate
Thema: Hilfe!!!Brauche dringend eine Rechtsauskunft!


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck