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21.06.01 -- conlupo

"Rechtsauskunft" - an Martina














Hallo Martina,

nachfolgend die Rechtseinschätzung eines Jägers zu Deiner Sache. Ist leider ein wenig lang, aber ich glaube, gerade die zweite Hälfte kann Dir helfen.

Gruß - conlupo


Allgemeine Argumente:
1. Unbestritten ist: Jeder Hund beißt - auch ein Jagdhund. Der Satz: „Meiner beißt nicht!“ ist daher völliger Quatsch. Selbst völlig labile Hunde (egal welcher Größe, Rasse u.s.w), die nur mit eingezogenem Schwanz (bei Angst) laufen, schnappen bei Gefahr zu - das verlangt schon ihr Selbsterhaltungstrieb.
2. Jeder Hund ist nur so gut erzogen, wie sein Besitzer die
tatsächliche Gewalt über ihn in jeder Situation ausübt und selbst mit Sachverstand das Tier führt. Es ist also immer der Besitzer/ Führer schlecht erzogen.
3. Von Natur aus vertragen sich Rüden untereinander schlecht, da sie durch ihren Fortpflanzungstrieb keinen Rivalen neben sich dulden. Es liegt an dem jeweiligen Besitzer, diesen Instinkt in seinem Hund zu unterdrücken (schon früher, kontrollierter Kontakt mit anderen Rüden).
4. Auch bei Jägern gibt es (leider), trotz rassespezifischer Jugend-, Brauchbarkeits- und Zuchtprüfungen, schlecht erzogene Hunde. Die Ausbildung zum Gebrauchshund verstärkt bei ihnen zwar den Jagdtrieb, jedoch dürfen auch sie ihreArtgenos-sen und schon gar nicht Menschen
beißen.
5. Generell haftet jeder Hundebesitzer für die Handlungen seines
Tieres, auch wenn es ein Schutz-, Polizei-, Blinden- Zoll- oder
Jagdhund ist. Verursacht der Hund einen Schaden, ist der Besitzer dafür immer haftbar (§833 BGB).
5. Den Umgang mit Hunden (Leinen- und Maulkorbpflicht) regelt die Hundehalterordnung des jeweiligen Landkreises oder Kommune. In einigen Bundesländern ist es außerdem nach dem Landesjagdgesetz verboten, einen Hund ohne Genehmigung des Jägers außerhalb der Einwirkung seines Besitzers/ Führers laufen zu lassen.

Zu Deinem Fall
1. Der Jäger und seine Frau sind im Unrecht - und haben wenig Ahnung von Hundehaltung.
2. Die Frau kann zwar erwähnen, dass ihr Tier lieb ist, jedoch hätte auch sie ihn zurückpfeifen müssen (Gefahrenabwehr).
3. Der Jäger ist nach dem BGB zum Schadensersatz verpflichtet (siehe oben). Er hätte einige schwache Argumente, wenn der Vorfall vor Sonnenauf- oder nach Sonnenuntergang (Dämmerung) gewesen wäre (Beunruhigung von Wild gemäß 19a des Bundesjagdgesetz) sowie einiger
schärferer Bestimmungen für Hundehalter nach dem jeweiligen
Landesjagdgesetz. Es spielt auch keine Rolle, ob der Husky angeleint war oder nicht, denn er ist nicht Betroffener.
4. Ein Jagdhund darf in dem Jagdrevier seines Besitzers keinen fremden Hund zur Strecke bringen - Hunde gehören nicht zu den jagdbaren Tieren.
Der Jäger selbst hat seinen Hund in seinem Revier immer im Einwirkungsbereich zu haben. Aus-nahme: Drück-Jagden. Selbst das Hetzen von gesundem Wild ist für einen Jagd-hund verboten. Und fremde Hunde beißen - der Jäger ist schlecht erzogen!
Er als Fachmann müsste wissen, dass Rüden sich gerne balgen. Und wenn in seinem Revier Hunde auftauchen, sollte er schon zur Sicherheit seines eigenen Rüden ihn anleinen. Er weiß doch nicht, was da für ein fremder Hund ankommt.
Auch hat sein Hund nur instinktiv gehandelt - es ist "sein" Revier und da kommt ein Rivale, sogar noch mit einem Weibchen...
5. Wenn der Jäger so dämlich ist, empfehle ich, ihm mit
einer Zivilklage zu drohen (wenn nötig auch einzureichen). Jeder Rechtsanwalt reibt sich die Hände, denn der Jäger verliert den Prozess.
Thema: Hilfe!!!Brauche dringend eine Rechtsauskunft!


 
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