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13.06.01 -- Sören

RE: ausstellung und co














Hallo Sandra,

ein ganz klares JEIN ;-)))

Es kommt immer ganz auf dem Verband / Verein drauf an, der die jeweilige Rasse betreut. Einigen Zuchtvereinen genügt es, das der Hund entfernt einer Rasse ähnelt, ob er gesund ist oder was für Elterntiere er hat ist den schnurzegal. In anderen Verbänden (z. B. dem VDH) ist es fast unmöglich mit einem Hund ungeklärter Abstammung zur Zucht zugelassen zu werden. Das hat folgenden Grund:

Wenn die Abstammung nicht klar ist, kann der Hund Erbkrankheiten haben, die bei ihm selber auch nicht unbedingt auftreten. Das heißt, er kann z. B. schwere HD vererben, da seine Eltern diese Krankheit haben, er selber ist aber HD frei. Auch ist es nicht unbedingt klar, ob ein Hund, der z. B. aussieht wie ein Rottweiler auch wirklich ein reinrassiger Rotti ist, und nicht ein Elternteil / Großelternteil z.B. ein Dobermann ist.

Es gibt die Möglichkeit einen Hund, der über einen fremden Zuchtverband gezogen worden ist beim VDH zu registrieren. Dann muß aber gewährleistet sein, das die Papiere des Hundes auch echt sind und es auch stimmt was darin steht. D.h., der Verein sollte einen seriösen Ruf haben. Außerdem sollte ein rgistrierter Hund eine Bereicherung für die Zucht sein, also weit über dem Durchschnitt sein, was Aussehen und Wesen angeht.

Wie gesagt, bei einem Hund der ohne irgendeinen Abstammungsnachweis nur einer Rasse ähnelt oder ihr gleicht wird bei einem seriösen Rassehundezuchtverband wohl keine Zulassung bekommen... meiner Meinung auch auch zu Recht.

Viele Grüße

Sören
Thema: ausstellung und co


 
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