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08.06.01 -- Gerry

Neue Haltungsverordnung ab 1.September 2001














Hallo
Ich weiss nicht ab es schon hier im Forum steht, wenn ja dann hier nochmal, wenn nein dann zum erstenmal ;-))).
Als ersten der Link wo man sich die PDF ziehen kann.


http://www.verbraucherministerium.de/presse-woche/hundvo.pdf

Liebe Grüße Gerry

P.S.: Ich glaube die Übergangsregelung soll 02.Mai 2002 heissen nicht 2001.

OT:
Mitteilung für die Presse

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5. Juni 2001

Neue Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht

Strengere Tierschutzvorschriften für Hundehaltung ab September

Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für die
Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit.
Das sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung
vor. Sie löst die "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien"
von 1974 ab, in der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue
Verordnung enthält Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen
neuesten Erkenntnissen und betreffen insbesondere Platzbedarf,
Fütterung und Pflege der Tiere, ein Ausstellungsverbot für kupierte
Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde, die von einer Person
betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten
des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für bestimmte
aggressive Rassen.

Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und
Erfahrungen in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde
Regelungen erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten
würden, so das Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher
Grundbedürfnisse wie Bewegung und Gemeinschaft müsse den Hunden auch
in der Zwinger- und Anbindehaltung möglich sein. Hunde, die reizarm
und ohne ausreichende Bewegungsmöglichkeit gehalten würden, seien
häufig verhaltensgestört und litten darunter. Auch Alleinsein sei
Hunden wesensfremd. Sie seien auf das Zusammenleben mit Artgenossen
und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu Betreuungspersonen
angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

Die Vorschriften über den Platzbedarf, abhängig von der Größe des
Hundes, über Fütterung und Pflege wurden neueren Erkenntnissen
angepasst.

Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die
von einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte
Haltung der Tiere zu gewährleisten, werden zusätzlich besondere
Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers
gestellt.

Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes
1998 hätten gezeigt, dass Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert
würden oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden, um
bestimmte Rassemerkmale zu erreichen, so das Ministerium. Um
diesen "Kupiertourismus" zu bekämpfen, wird das Ausstellen der
betroffenen Hunde zukünftig verboten.

Verboten werden auch Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern,
Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-
Terriern. Bei diesen Hunden trete besonders ausgeprägt ein erblich
bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde litten
darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes
Sozialverhalten zeigen könnten. Sie gefährdeten darüber hinaus Leben
und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive
Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagierten. Mit dieser
Vorschrift würden aus Tierschutzgründen die ordnungsbehördlichen
Vorgaben der Länder ergänzt, nachdem mit dem Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde die entsprechende Verordnungsermächtigung in das
Tierschutzgesetz aufgenommen worden sei.

Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft.
Für einzelne baulich und organisatorisch aufwendige Anpassungen, wie
etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung, den Tageslichteinfall
in Räume, in denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für
kupierte Hunde und die intensivere Betreuung in den gewerbsmäßigen
Hundezuchten sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Den
vollständigen Text der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001
können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.


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