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08.06.01 -- Gill

RE: Neue Haltungsverordnung ab 1.September 2001














Lieber Gerry, liebe Hundefreunde,
vorgestern (06.06.2001) las ich in der TAZ, dass der Bundesrat der neuen Tierschutz-Hundeverordnung zugestimmt hat und diese am 01.09.2001 in Kraft treten soll. In der Pressemitteilung las ich auch, dass unter §11 (mal wieder) die stigmatisierten Rassen als von +#8222;Geburt an gefährlich/ bzw. mit gesteigerter Aggressivität behaftet+#8220; betrachtet werden und aus diesem Grund eine Zucht dieser Rassen verboten wird. (nachzulesen unter Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr. 2414052001 S. 838 +#8211; Verordnung vom 02.05.2001).

Nun frag ich mich doch (wieder einmal) allen Ernstes, welche wissenschaftlichen Gutachten etc. die Mitglieder des Bundesrates herangezogen haben, um zu dieser Entscheidung (§11) zu kommen. In letzter Zeit denke ich immer öfter, dass diese Leute Gesetze beschließen, ohne den Inhalt derer jemals gelesen zu haben oder sich mit dem Inhalt sachlich beschäftigt zu haben.

Offensichtlich sollen durch diese Gesetzgebung weitere +#8222;Tatsachen+#8220; geschaffen werden, die (leider für uns Hundehalter) nur über den Gerichtsweg geklärt werden können.

Mich würde sehr interessieren, wie der Bundesrat dieser Tierschutz-Hundeverordnung zustimmen konnte, insbesondere in Anbetracht der vor kurzen gefallenen Gerichtsentscheidungen zu den Rasselisten in NS und S-H.

Grüße GILL
Thema: Neue Haltungsverordnung ab 1.September 2001


 
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