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Hallo Sabine.
Es ist auf jedenfall besser wenn das mit der Hundehaltung schon von Anfang an im Mietvertrag drin steht. So kann er Dich hinterher nicht einfach so aus der Wohnung schmeisen weil Du Dir ohne sein, Angebliches, Wissen einen Hund hälst.
Dann , sollte es mal soweit kommen, hättest Du auch vor Gericht die weit besseren Chancen als er.
Vile liebe Grüsse und alles Gute wünschen
Eva + Sheela
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