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12.04.01 -- Amelie

RE: Noch mal wegen Mietvertrag














Hallo!
Wenn Du eine Anlage zum Mietvertrag (diese Anlage zählt dann trotzdem zum Vetrag, auch wenn sie nicht direkt in den Vertrag 'reingeheftet ist)machen willst, sollte es günstigerweise schon so sein, daß im Mietvertrag selber steht, daß eine Hundehaltung abhängig ist von der Einwilligung des Vermieters. Also wenn sich Deine Vermieter sträuben, den wahrscheinlich bereits vordgedruckten Vertrag zu ändern, können sie diesen Zusatz unten (vor den Unterschriften!) dazuschreiben. Normalerweise enthält jeder Standardmietvertrag irgendeine Aussage zur Tierhaltung, denn das ist eine wichtige mietrechtliche Sache. Der normale Weg, wenn nicht Hundehaltung bereits im eigentlichen Mietvertrag genehmigt wird, ist folgender: Du bekommst den Vertrag, da steht der Passus mit entweder " Hundehaltung ist genehmigsugspflichtig" oder aber "Hundehaltung ist verboten". In beiden Fällen beantragst Du dann eine Genehmigung bzw. im zweiten Fall eine Ausnahme von Paragraph xxx (je nachdem, wo das im Vertrag steht). Dann schickt dir der Vermieter entweder einen Vordruck in 2-facher Ausfertigung, wo Du die Daten Deines Hundes einträgst, oder aber er setzt selber ein Schreiben auf, wo er Dir den Hund genehmigt. Diesen Zettel muß der Hauptmieter + Vermieter unterschreiben und 1 Exemplar zurückschicken. Das wird dann sowohl bei Dir als auch beim Vermieter als Anlage zum Mietvertrag abgeheftet und ist rechtsgültig. Es kommt schon öfter vor, daß diese Genehmigung erst NACH Unterschrift des Hauptmietvertrages erteilt wird (erstmal muß ja etwas vermietet werden, dann kommen die Sonderklauseln, der Vermieter muß ja erstmal wissen, ob ihr überhaupt die neuen Mieter tatsächlich seid). Es kommt darauf an, inwieweit ihr da dem Vermieter vetrauen könnt. Das sog. Gewohnheitsrecht wurde früher oft und gerne bemüht. Im Einzefall hast Du aber KEINEN Rechtsanspruch darauf und in der heutigen Zeit sind die Richter oft eher gegen den Hund eingestellt! Das mit dem Verträge-hin- und herschicken ist heute oft üblich, auch bei geringeren Entfernungen. Aber da Du den Vertrag ja anscheinend sowieso mit dem Sohn machen wirst, versuche Dich im Vorfeld zu einigen. Aber warte erstmal den Haupt-Vertrag ab, was nun genau zur Tierhaltung drinsteht, erst dann kannst Du konkret darauf reagieren. Liebe Grüße, Amelie
Thema: Noch mal wegen Mietvertrag


 
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