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12.04.01 -- Martina Ginz

RE: Noch mal wegen Mietvertrag














Hallo Sabine!

Ich habe Dir bereits dazu geraten, die Erlaubnis zur
Hundehaltung in jedem Fall in den Mietvertrag aufzunehmen.
Wie gesagt: in den meisten Mietverträgen steht, daß die
Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung IM VORAUS erteilt
werden muß. Und übrigens: es hat mit Pistole auf die Brust
setzen wirklich nichts zu tun: wenn er mit der Hundehaltung
einverstanden ist, kann er Dir das auch schriftlich im
Mietvertrag zusichern. Bei mündlicher Zusicherung liegt
die Nachweispflicht der Erlaubnis bei Dir - und beweis
das mal, wenn Aussage gegen Aussage steht. Wie gesagt:
eine Aufnahme der Erlaubnis zur Hundehaltung bringt
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Der Vermieter
hat immer noch die Möglichkeit die Erlaubnis zur Hunde-
haltung zu entziehen, wenn Euer Hund gefährlich ist oder
die anderen Mieter den ganzen Tag mit Dauergebell stört.
Ich an Deiner Stelle würde die Wohnung nicht nehmen, wenn
mir der Vemieter die Haltung meines Hundes nicht schriftlich
im Mietvertrag bestätigen will. Stell Dir mal vor, was
passiert, wenn er behauptet "Wir haben nie über Hundehaltung
gesprochen - hätte ich auch nie erlaubt". Dann hast Du zu
dem ganzen Ärger auch noch das Vergnüngen nochmals umziehen
zu müssen - ist auch nicht so besonders preiswert.
Übrigens: Den Mietvertrag sollte der Hauseigentümer oder
der Hausverwalter unterschreiben - wer den Mietvertrag
aufsetzt ist nicht relevant.

Nochmals Grüße Martina
Thema: Noch mal wegen Mietvertrag


 
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