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Verden/Niedersachsen, 5.4.01
Wer gewohnt ist, Soldaten zu befehligen, wird auch seinen
Hund im Griff haben. Mit diesem Argument sprach das Amtsgericht Verden einen
Oberstleutnant a. D. vom Vorwurf der fahrlaessigen Koerperverletzung frei. Sein Hund hatte ein Kind gebissen.
Wolfgang Bals (67) hatte seine Jagdhuendin Wanda an einer
Tankstelle
angebunden. Er wollte sich Zeitungen und Tabak kaufen.Waehrenddessen kam der zehnjaehrige Pascal H. vorbei, sah den Muensterlaender wollte ihn streicheln - mit schmerzhaften Folgen. Wanda sprang auf und schnappte nach der Hand des Jungen.
Vor Gericht schilderte der Offizier militaerisch exakt:"Ich hatte den Hund mit einer doppelt geschlungenen Jagdleine im toten Winkel bei einem Blumenstaender mit einem speziellen Jagdhaken kur angebunden. Ich hatte Platz befohlen. Dieser Befehl kann nur durch den Hundefuehrer aufgehoben werden."
Wanda habe dem Jungen durch ihr Bellen mitteilen wollen:
"Verschwinde hier." Da der Zehnjaehrige jedoch die Sprache der Hunde nicht verstuende, habe sie ihn wie einen Welpen "gekniffen" und sich anschliessend wieder hingelegt. Bals: "Haette sie ihn gebissen, sehe das anders aus."
Geblutet hatte der Junge offenbar nicht. Dennoch war die
Mutter mit ihm ins Krankenhaus gefahren. Bals flatterte ein Strafbefehl ueber 2250 Mark ins Haus.
Denn: Es war nicht der erste Vorfall. Einmal hatte Wanda in einem Hotel eine Frau ebenfalls "gekniffen". Ein anderes Mal hatte die Huendin ein Kind so heftig angebellt, dass dessen Mutter vor Schreck keinen Ton mehr
herausbekam.
Bals legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Der
Richter sprach den Offizier a. D. frei: "Der Angeklagte wird nicht nur
gegenueber seinen
Untergebenen frueher befehlsgewohnt gewesen sein, sondern
auch den Hund richtig erzogen haben." Er habe alles getan, um eine
Gefahr zu vermeiden.
*** Ende der weitergeleiteten Nachricht ***
*komisch oder??woanders springt ein pitbull von einer "privatperson" ein kind an und da wird wieder theater gemacht...*
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