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Hallo,
ich hätte den Besitzer wohl auch freigesprochen, schließlich hat das Kind nicht einfach an einen fremden Hund ranzugehen. Blöd finde ich nur die Begründung des Richters, daß ein Befehlshaber beim Militär auch einen Hund erziehen könne. Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Das wäre als wenn man annimmt, daß ein Maurer auch Tischlern kann, schließlich sind es ja beides handwerkliche Tätigkeiten. Und ja, wäre es ein "Kampfhund" gewesen, wäre der Hund schon eingeschläfert worden und der Besitzer im Knast.
MfG Mops
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