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13.08.99 -- Gudrun_Beck

Einwirkungsbereich

Klein-Belana am Strick

 














Hallo Antje,

zunächst bestimmt die Landesgesetzgebung, daß z. B. in ganz NRW jeder Hund grundsätzlich im Einwirkungsbereich seines Menschen zu bleiben hat. Was genau der Einwirkungsbereich ist, darf diskutiert werden. Jedenfalls hat man sein Tier sichtlich unter Kontrolle zu behalten. Kommunales Recht kann die Freiheit enger eingrenzen, wie z. B. in Düsseldorf und Kassel, wo genereller Leinenzwang besteht.

Wie es bei Euch geregelt ist, erfährst Du beim nächsten Ordnungsamt oder bei der Parkaufsicht.

Wenn dieser Thread seit 1997 nicht weiter verfolgt wurde, heißt das noch lange nicht, daß nur hier solche Fragen diskutiert worden sind. Im Gegenteil. Ich fürchte, die meisten Fragen und Antworten findest Du in den falschen Rubriken dieses Forums, weil die Mitglieder oft nicht drauf geachtet haben oder weil ihre Aussage im Zusammenhang mit einem anderen Thema stand. Wir haben die Suchfunktion oben rechts eingebaut, so daß Du nach einem Begriff wie "Leinenzwang" suchen kannst, um Dir alle anderen Messis anzeigen zu lassen, die das Thema behandeln.

Gruß

Gudrun
Thema: Hunde und Gesetze


 
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