Hallo Gudrun,
da die Hundefeindlichkeit der Mitmenschen immer größer wird, dachte ich mir,
daß es doch irgendwo eine zentrale Stelle geben muß bei der man sich erkundigen
kann, wo man seinen Hund anleinen muß und wo nicht.
Oder wo kann ich die Erlaße einzelner Amtsgerichte, wie z. B. das von Altenkirchen
finden, in welchem es heißt, daß der Hund in hör- und sehweite sein darf, ohne daß
ein Jäger in erschießt.
Wenn ich die Skala links richtig deute bist Du seit 97 nicht weiter
gekommen.
Ich schaue jetzt öfter mal rein um zu sehen ob sich im Bereich Gesetze noch etwas
tut.
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