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07.03.01 -- Gerry

Für alle Hundehalter die nicht gemerkt haben das ihre Grundrechte beschnitten wurden. Hier die Pressemitteilung














Ist keine Stimmungsmache! Nur zur Info wer es noch nicht weiss, hier die Pressemitteilung der FDP. Wertet das einfach selber aus.

PRESSEMITTEILUNG DER FDP-REICHELSHEIM
Tel.: 06035-921125/ Fax 921124

FDP-Reichelsheim : Bundesregierung führt nach über 60 Jahren still und heimlich wieder Zwei-Klassen-Recht ein !
Familien mit Hund verlieren Ihre Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 Grundgesetz)

Als in den 60er-Jahren mit der Notstandsgesetzgebung die Möglichkeit geschaffen wurde, Grundrechte einzuschränken, regte sich der Widerstand großer Teile der Bevölkerung. Als letzte Woche die rot-grüne Bundesregierung mit Unterstützung der CDU die Grundrechte der Hälfte der Bevölkerung tatsächlich eingeschränkt hat, nahm dies kaum einer wahr, wundert sich der Reichelsheimer FDP-Chef, Werner Klinger.
Mit dem neuen +#8222;Bundeshundegesetz+#8220; wurden, wie Werner Klinger erklärt, nicht nur vier +#8222;angeblich gefährliche Hunderassen+#8220; auf den Index gesetzt, sondern auch die Grundrechte auf Unverletztlichkeit der Wohnung und des Datenschutzes für alle Hundehalter defacto außer Kraft gesetzt.

Klinger hierzu: Es reicht, wenn ein missliebiger Nachbar eine Meldung an das Ordnungsamt macht, daß der Hund +#8222;ihn in gefahrdrohender Weise angebellt hat+#8220;. Dann kann das zu-ständige Ordnungsamt einen +#8222;gefährlichen Hund+#8220; vermuten, und ist berechtigt, auch ohne Durchsuchungsbeschluß jederzeit in die Wohnung des Hundehalters einzutreten, um den Hund zu kontrollieren, bzw. vorläufig einzuziehen. Im Vergleich hierzu: +#8222;Sollten Sie bei der Polizei melden, daß in einem Haus eine Drogenparty stattfindet, Kinderpornos gedreht werden, oder sich die Zentrale eine kriminellen Vereinigung befindet, muß der ermittelnde Beamte sich erst einen Durchsuchungsbeschluß von einem Richter besorgen.+#8220; Auch der Datenschutz wurde für Hundehalter erheblich eingeschränkt. So können alle Behörden munter Daten austauschen über Hundehalter, +#8222;natürlich nur zur Kontrolle und Bekämpfung der möglicherweise gefährlichen Hunde+#8220;.

Klinger macht darauf aufmerksam, daß diese Grundrechtseinschränkungen mit den Liberalen nicht zu machen seien. Die FDP-Bundestagsfraktion war dann auch die einzige Partei, die klar gegen dieses Gesetz gestimmt hat (die PDS hatte sich enthalten). Klinger zeigte sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der Wetterauer Bundestagsabgeordneten und fragt die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Hauer, ob sie das Gesetz ihrer Bundesregierung, dem sie da zugestimmt hat, überhaupt je gelesen hat. Klinger weiter: Die Beteuerungen der Ämter, daß die Durchführungen des Gesetzes doch nie so streng angewandt werden, sind wenig glaubhaft. Ist ein Grundgesetz erst einmal für eine Bevölkerungsgruppe abgeschafft, dauert es nicht lange, bis auch auf andere Bürgergruppen dieselben Einschränkungen zukommen. Klinger teilt mit, daß er zusammen mit einigen anderen Bürgerrechtlern Verfassungsklage eingereicht hat.

Wmk/ 18.02.2001


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