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06.03.01 -- Gerry

Antrag auf Strafanzeige gegen Polizisten und TA in Dortmund














Also erstmal schicke ich vorweg das ich keine Stimmung machen möchte, sondern nur Informationen verteile und jeder
kann diese Verwerten wie er es möchte.

Achja, auch dieses Schreiben bekam ich per Mail von der Mailingliste Maulkorbzwang.de

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268









Staatsanwaltschaft beim Landgericht Dortmund

Kaiserstr. 34

44 135 Dortmund



Fax: 0231 - 926 10 300

4. März 2001

volker/chico/strafanzeige/dortmu1-doc.





[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom] Telefon (Mo.-Fr. 08.00 - 17.00)

05631 - 58 14 32

Strafanzeige wg. Tötung eines American Staffordshire Terriers am 20.02.01 in Dortmund

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens



gegen: unbekannte Polizeibeamte sowie einen unbekannten Tierarzt



wegen: Verstoß gegen des TierSchG sowie aus allen anderen Gründen



Begründung:



Laut beigefügtem Bericht der Bildzeitung vom 21.02.2001 wurde ein American Staffordshire Terrier, der vermeintlich aggressiv war, in Dortmund auf offener Straße von Polizisten angeschossen (Treffer der rechten Pfoten und am Kopf)



Sodann versuchte ein unbekannter Tierarzt den schwerverletzten Staffordshire Terrier um 10.50 Uhr einzuschläfern. Der erste Versuch mittels einer Spritze um 10.50 Uhr blieb erfolglos, so daß 15 min. später +#8222;nachgespritzt+#8220; werden mußte, bis das Tier von seinen schwerwiegenden Qualen erlöst war.



Ob die Verletzung des Hundes durch den Schußwaffengebrauch der Polizisten und seine anschließende Tötung (nach öffentlich rechtlichen Vorschriften wie SOG, LHVO sowie TierSchG) gerechtfertigt war, wird nach genauer Ermittlung des Sachverhalts abschließend zu prüfen sein.



Aufgrund der Pressemeldung steht jedenfalls fest, daß der American Staffordshire Terrier seinem angeblichen (tierischen) +#8222;Opfer+#8220; tatsächlich kein einziges Haar gekrümmt hat. Weiter steht fest, daß er bereits bei Verständigung der Polizei (09.47 Uhr), erst recht aber bei deren späteren Eintreffen und Gebrauch der Schußwaffe (10.22 Uhr) von seinem vermeintlichen Opfer längst abgelassen hatte und auch sonst zu dieser Zeit weder Tier noch Mensch bedrohte. Nur als unsinnig und unglaubwürdig kann ferner die Bewertung der Bildzeitung angesehen werden, der American Staffordshire Terrier habe nur von seinem +#8222;Opfer+#8220; abgelassen, weil sich dieses tot gestellt habe. Kein Hund würde einer derartigen Täuschung erliegen.



Einholung eines kynologischen Sachverständigengutachtens

Obwohl das Tier schwerverletzt war und unter starken Schmerzen gelitten haben muß, ließ es sich schließlich von einem ihm fremden Tierarzt zwei Spritzen setzen ohne diesen anzugreifen, was ebenfalls erheblich gegen eine Aggressivität des Hundes spricht.



Hier stellt sich deshalb die Frage, ob nicht lediglich eine Putativgefahr verbunden mit einem exzessiven Handeln der Polizei vorliegt und Straftat- bzw. Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht wurden, für die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen sind.



Aus laienhafter Sicht kann ich weiter nur zu der Auffassung gelangen, daß die Tötung des Tieres durch den Tierarzt nicht lege artes erfolgte und dem schwerverletzten Tier unnötige und erhebliche Qualen von dem Tierarzt zugefügt wurden, was gegen das geltende TierschutzG (BGBl 1998, Teil I, S. 1106 ff.) verstößt (§§ 4 I 1, 17 TSchG).



Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und unterrichten mich über den Lauf des Verfahrens. Vorab bereits vielen Dank für Ihre Bemühungen.



Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur weiteren Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Kopie an: Hundeverbände und IGs; RA Arbeitskreis Hund

Anlage(n): Kopie Bild-Zeitung vom 21.02.2001



  6.3.01Antrag auf Strafanzeige gegen Polizisten und TA in Dortmund   Gerry  
  6.3.01RE: 1 SteffiK  


 
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