Hunde.com Startseite Das neue Hundeforum - jetzt anmelden!
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




02.03.01 -- Gill

Beförderungsbedingungen des Berlin-Brandenburger Verkehrsverbundes














Liebe Hundefreunde,
für Euch zur Info, falls noch nicht bekannt.
Einen Kommentar erspare ich mir!
Gruß GILL

Quelle:
VBB - Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Angebots- und Informationsmanagement
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin

Im Teil A (Beförderungsbedingungen) wird der § 12 "Beförderung von Tieren"
durch den nachstehenden Text ersetzt:

§12 Beförderung von Tieren

(1) Auf die Beförderung von Tieren sind § 11 Abs. 1, 4 und 5 anzuwenden.

(2) Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines
Hauskaters) oder andere kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen,
Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können. Darüber hinaus dürfen größere Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Betriebspersonals genügend Platz vorhanden ist. Diese Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.

Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit ist in allen Verkehrsmitteln ausgeschlossen. Die dazu
zählenden Hunderassen sind im Land Brandenburg durch die
"Hundehalterverordnung" vom Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung und im Land Berlin durch die "Berliner Hundeverordnung" vom 5.11.98 in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Werden bei der Beförderung dieser Hunde beide Bundesländer befahren,
sind die Bestimmungen der Verordnung maßgeblich, die in dem jeweiligen
Bundesland gilt.

Blindenführhunde gemäß Absatz 3 bleiben von den Bestimmungen dieses
Absatzes unberührt.

(3) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung
stets zugelassen.

(3) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen
werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.








  2.3.01Beförderungsbedingungen des Berlin-Brandenburger Verkehrsverbundes   Gill  


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck