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Hi Du,
die Größe spielt wohl doch eine Rolle, vorhin nachgelesen:
Inhalt des Jagdtschutzes ist u.a. Schutz des Wildes vor wildernen Hunden und Katzen. Bewegt sich der Hund frei im Revier und befindet er sich somit außerhalt des Einflussbereiches seines Besitzers, ist der Jagtschutzberechtigte legitimiert, ihn zu töten, weil der Hund lt. Rechtssprechung jederzeit auf Wild oder eine Fährte treffen könnte, diese dann verfolgen und das Wild gefährden würde. Er muß allerdings hierzu in der Lage sein !! Dies ist nicht gegeben z.B. bei einem Zwerpudel oder einem Pischer.
Auch ist ein Grund nicht mehr gegeben, wenn der Hund z.B. erkennbar das Revier verlassen will und nach Hause läuft.
Die Beweislast über eine eventl. Widerrechtlichkeit einer Tötung liegt beim Hundebesitzer [[
Ergo, Monty (65 cm) muß an die Leine, Emma ( kurzb. J.R.nicht ca. 24-25 cm)
Liebe Grüße mary
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