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26.01.01 -- Claudia Seidel

RE: Kennt sich jemand mit Jagdtrecht aus?*lang*














Hallo!
Die Größe des Hundes spielt überhaupt keine Rolle wenn es um Hetzen geht (ein Jackie ist auch 'nur' ein Terrier). Und selbst wenn Monty so ein verführerisches Kaninchen nur 20 Meter verfolgt, ist der Tatbestand des Hetzens erfüllt!!! Da braucht man sich gar nicht erst durch die Jagdgesetze zu kämpfen, bei uns ist die HVO dafür ausreichend:
LHVO Schleswig-Holstein
§ 3 - Gefährliche Hunde
Absatz (2)- Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten ferner:
.
.
5. Hunde die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
§ 4 - Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters an der Leine zu führen.....die Leine darf höchstens 2 Meter lang sein.
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs.(1) Nr.1 bis 3 sowie Absatz(2) haben außerhalb des befriedeten Besitztums sowie......einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.
§ 5 - Untersagung des Haltens, Einziehung oder Tötung von Hunden
......eine besondere Gefahr ist insbesondere anzunehmen, wenn
3. die Hundehalterin oder der Hundehalter den nach dieser Verordnug bestehenden Verpflichtungen....nicht nachkommt.

Also, selbst wenn der Jäger mit seinem Jagdgesetz nicht weiterkommt, ist ihm mit der HVO ein Instrument in die Hand gegeben worden, mit dem er sehr wohl wein Ziel erreichen könnte. Es hilft in so einem Fall dann leider auch nicht, wenn der Bauer als Grundstückseigentümer seine Erlaubnis gegeben hat, denn dadurch sind die Felder immer noch nicht ausbruchsicher eingezäunt (nehme ich jedenfalls mal an).
Hat dieser Waldmeister deinen Monty schon mal bei so einem Karnickelsprint beobachten können? Hoffentlich nicht.
Ich würde nur versuchen meine Interessen durchzusetzen, wenn ich sicher wüßte, dass die Leute vom Ordnungsamt sich nicht an die HVO halten...
Gruß, Claudia
Thema: Kennt sich jemand mit Jagdtrecht aus?*lang*


 
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