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Hallo Ute!
Auf Deine Frage nach dem Umgang mit dem Husky bei der direkten Begnung möchte ich nicht eingehen, da mir die Schilderung von Dir nicht ganz nachvollziehbar erscheint.
Zu Deinen Aussagen hinsichtlich der Anzeige und der Untätigkeit der Polizei habe ich aber eine Meinung: es ist - vor allem, wenn sich dieser Fall in D. zugetragen hat - nicht vorstellbar, daß Polizeibeamte ihr Einschreiten mit der von Dir zitierten Begründung ablehnen können. Wenn aus der Sicht der Beamten die Halterin des auffälligen Huskys schon als nicht in der geistigen Verfassung, den Hund angemessen zu führen, angesehen wurde kann ein Einschreiten unmöglich abgelehnt werden. Das Gegenteil trifft zu.
Wenn die Situation in Deiner Nachbarschaft durch diesen Hund derart unerträglich geworden ist, daß Du um jeden Preis für Abhilfe sorgen willst ist eine erneute Anzeige - vielleicht am Besten gleich von einem Anwalt formuliert, und um unabhängige, schriftliche Zeugenaussagen ergänzt - sicher der erfolgversprechendste Weg. Denn dann wird der Halterin entweder die Hundehaltung nur noch unter strengen Auflagen gestattet oder der Hund entzogen. Was anderes kann dabei nach Deiner Schilderung nicht herauskommen, denke ich.
Gruß, Volker B.
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