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+++ Pressemitteilung +++ 08.12.00 +++
Innenminister Volker Bouffier: Hundeverordnung bringt wirksamen Schutz
fuer die Bevoelkerung
Rund 6.200 Hundehalter haben sich gemeldet / "Ueberblick ueber die
Gefaehrdungslage"
Wiesbaden - Eine positive Zwischenbilanz der bestehenden Hundeverordnung
zog heute Innenminister Volker Bouffier. "Die strengen Auflagen und die
klaren Fristen haben zu dem Ergebnis gefuehrt, dass nunmehr wesentlich
mehr Hundehalter den Behoerden bekannt sind als zuvor", sagte der
Minister. Entscheidend fuer den Schutz der Bevoelkerung vor gefaehrlichen
Hunden sei, dass sich jetzt 6.200 Hundehalter einem geregelten und
ueberpruefbaren Erlaubnisverfahren unterziehen. Dieses liefere verwertbare
Aussagen ueber die Aggressivitaet der Hunde und die Zuverlaessigkeit des
Halters. Somit sei auch das Dunkelfeld ein Stueck weit aufgehellt und ein
besserer Ueberblick ueber die Gefaehrdungslage moeglich, so der Minister.
Aktuellen Zahlen zufolge sind inzwischen rund 2.200 Hunde in einem
genormten Wesenstest auf ihre Gefaehrlichkeit hin ueberprueft worden. Etwa
175 haben diesen Test nicht bestanden. Knapp 100 gefaehrliche Hunde sind
sichergestellt worden und 64 mussten eingeschlaefert werden, so die
neuesten Ergebnisse. Der Minister betonte, dass es die Verordnung erst
moeglich gemacht habe, derart schnell und wirksam gegen gefaehrliche Hunde
einzuschreiten und so der Bevoelkerung ein wirkungsvollen Schutz zu
gewaehren.
Als weiteren Erfolg wertete Innenminister Volker Bouffier, dass die
gesamte Diskussion um Kampf- und gefaehrliche Hunde eine erhoehte
Sensibilitaet und ein gesteigertes Verantwortungsgefuehl von Hundehaltern
nach sich gezogen habe. "Wir haben erreicht, dass Hundehalter beim
Fuehren ihrer Hunde viel mehr Ruecksicht auf ihre Umgebung nehmen", so der
Minister. Der Hund an der Leine sei nicht mehr die Ausnahme im
Strassenbild.
Hessens Innenminister Volker Bouffier sprach sich darueber hinaus fuer
klare, uebersichtliche und einheitliche Regelungen innerhalb der
Bundesrepublik aus: "Die juengste Innenministerkonferenz hat hier
deutliche Vorgaben gemacht." So enthalte auch das kuenftige Hessische
Hundegesetz, das Anfang naechsten Jahres in den Landtag eingebracht
werde, Bestimmungen, wie sie die Innenminister von Bund und Laendern
beschlossen haben. Gleichwohl fusse dieses Gesetz natuerlich auf der
derzeit gueltigen Verordnung, die sich insgesamt bewaehrt habe, so
Bouffier abschliessend.
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