Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




29.11.00 -- Gina

RE: Familienmitglied: Hund














http://www.newsclick.de/corem/resources/ids/1018208?version=2

"Nach Wesenstest ist nicht gefragt worden"
Von Norbert Jonscher

Was wird aus Nora? Darf die siebenjährige Labrador-Bullterrier-Hündin weiterhin bei ihrer Familie in Querum bleiben? Oder muss sie die Wiederaufbau-Wohnung verlassen, wie es der Vermieter Ende Juli in einem Rundschreiben an alle Kampfhundebesitzer verfügt hatte? Der Fall Nora und der Verbleib zweier weiterer "Gefahrtiere" (Dobermänner) wurde Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt. Das Urteil wird am 12. Dezember verkündet.

Indes, zumindest, was Noras Zukunft betrifft, zeigte sich Anwalt Markus Bialobrzeski nach Verhandlungsende skeptisch. "Man muss abwarten." Zu unmissverständlich hatte Richter Wolfgang Hoßbach klargestellt, dass die Haltung des seit Juli in Gefahrtierklasse I (Bullterrier, Pit Bull, Staffordshire Terrier und Kreuzungen) eingestuften Hundes in Braunschweig grundsätzlich verboten ist. "Wenn ich einen Hund in einer Stadt nicht halten darf, dann auch nicht in einer Wohnung. Das ist doch klar."

Unterlassungsanspruch?

Die Klägerin, die Wiederaufbau, habe insofern einen Unterlassungsanspruch gegen Kampfhundehalter aus § 1 der Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000, ließ Hoßbach durchblicken. "Der Hund ist öffentlich-rechtlich verboten", und das habe Auswirkungen auch auf einen zivilen Mietvertrag (§ 134 BGB). Dabei spiele es keine Rolle, ob die Haltung des Hundes vor Jahren genehmigt wurde. Auf diese (seiner Meinung nach immer noch gültige) Genehmigung vom 7. November 1994 berief sich Anwalt Bialobrzeski. Zumal die Erlaubnis nur widerrufbar sei, so der Wortlaut, "sobald berechtigte Beschwerden" vorliegen. Derartige Beschwerden gebe es nicht, stellte Bialobrzeski klar, während Wiederaufbau-Anwalt Eike Fuchs deutlich machte, dass sich der Vorstand angesichts jüngster Vorfälle mit Kampfhunden gezwungen sehe, die Tiere "aus ihren Räumen entfernen zu lassen". Einem sechsjährigen Kind sei bereits ein Ohr abgebissen worden.

Gefährdung der Mieter

Und auch Richter Wolfgang Hoßbach beharrte darauf, ein generelles Verbot von Kampfhunden der Klasse I in Wohnräumen sei zulässig. Die Haltung eines solchen Tieres sei "nicht mehr vom allgemeinen Gebrauch der Wohnung gedeckt".

Zur stärkeren Abnutzung und Verschmutzung komme die Gefährdung der Mieter, und es sei unerheblich, ob diese sich konkret durch einen Hund gefährdet oder belästigt fühlten. "Sie ziehen vielleicht eines Tages aus, und es kommen neue Mieter mit kleinen Kindern. Das ist dann eine ganz andere Situation."

Ungeklärt blieb Dienstag die Frage, ob ein positiver Wesenstest Kampfhunde vor einer Ausweisung bewahrt. Für Anwalt Eike Fuchs ist die Sache klar: "Das ändert nichts." Anderer Meinung ist Bialobrzeski. Er vertrat die Ansicht, die Wiederaufbau habe voreilig gehandelt, als sie die Genehmigung für Nora widerrief. "Nach einem Wesenstest ist gar nicht gefragt worden." Seiner Meinung nach müssten Vermieter solche Hunde akzeptieren, die den Test bestanden haben. "Das Ermessen reduziert sich in solchen Fällen auf Null."

Nur, bisher konnte Noras Wesen nicht geprüft werden. Sie steht, wie andere, auf einer langen Warteliste.

Thema: Familienmitglied: Hund


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck