Lieber Kurt,
eines ist doch sicher: Wer eine fremde Person ohne ersichtlichen, beziehungsweise dringenden Grund festhält - und ich meine richtig festhält -, setzt sich selbst in die Gefahr, wegen Nötigung angezeigt und verklagt zu werden. Mehr noch: Unflätiges Anpöbeln bringt vielleicht zusätzlich eine Anzeige wegen Beleidigung.
Das ein Hund zwingend und grundsätzlich anzuleinen ist, erscheint mir ein Gerücht. Wohl aber kann ein Gericht einen Hundehalter dazu zwingen wenn sich herausgestellt hat, daß der Hund eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Selbst das Anlegen eines Maulkorbs kann auf diese Weise "verordnet" werden.
Werde aber gerne noch mal in den einschlägigen Rechts-Kommentaren nachblättern und (mögliche) Urteile dazu ausgraben. Würde mich in diesem Fall nochmals melden.
Herzliche Grüße
Torsten
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