Hi Kurt, jede Art von Festhalten in körperlicher Form bleibt einzig und allein der Legislative (Polizei und Vollzugsbeamtem und Bundesgrenzschutz) vorbehalten. Jedre der dem Ratschlag des Stadtrates folgt macht sich der Freiheitsberaubung strafbar. Es gibt zwar einen Jedermann Paragraphen der sinngemäss aussagt: Wer jemanden bei einer Straftat erwischt darf ihn mit den Worten: "Sie sind verhaftet nach dem und dem Paragraphen" verhaften. Er darf aber in keinem Fall körperliche Gewalt anwenden!! Also Leute lasst euch festhalten und verlangt Schmerzensgeld!!