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18.08.00 -- Peter H.

Rottweiler beißt KynoPädagogen in die Nase. Wer muß ggf. eingeschläfert werden?














Vor einiger Zeit biss ein Rottweiler den Kynopädagogen, nennen wir ihn mal Herr Scotti, in die Nase.

Das soll sich so zugetragen haben, daß sich eine Familie R. aus dem Naturpark Bayerischer Wald mit ihrem Problemkind (der Rottweiler springt immer an anderen hoch...) an den Kynopädogen Scotti wandten. Die Familie R. gab zu, ihren 5 Jahre alten Rottweiler vielleicht doch etwas zu verwöhnt und verzogen zu haben.

Es gab den Anschein, daß Herr Scotti die Sache +#8222;in den Griff+#8220; bekommen könne. Denn schon am zweiten Tag mit Maulkorb in der Hundeschule sah es der Kynopädagoge Scotti für nötig den Hund zwar nicht mit einem Schulterwurf doch aber mittels Wegziehen sämtlicher Läufe (4) +#8222;auf's Kreuz zu legen. Dann legte sich nach Beschreibung der Familie R. der
Kynopädagoge Scotti auf den Hund und wollte ihn offensichtlich +#8222;in die Mangel nehmen+#8220;. Der Hund soll ihm dabei zwar entrutscht sein, war aber nicht so schlimm, der Hund konnte im Gegensatz zu dem Kynopädagogen ja nicht mehr beißen (Maulkorb).

Weiter begab es sich, daß der Kynopädagoge Scotti nach Beschreibung der Familie R. den Hund an Schnauze (Maulkorb) und Hinterläufen packte und zu Boden schmetterte. Auch jetzt wehrte sich der Hund und befreite sich zum Ärger des Kynopädagogen Scotti von dem Maulkorb. Dem Vernehmen nach kann es sich nur um Bruchteile von Sekunden gehandelt haben in denen sich beide: der Hund und sein Lehrer, in die Augen blickten. Dann biss der Hund herzhaft durch die Nasenwurzel seines lästigen Gegenübers zu. Der Kynopädagoge Scotti ging dabei Knockout und es dauerte wohl Wochen bis zu seiner Genesung.

Meine Frage nun:
Handelt es sich bei diesem, nennen wir ihn mal Arbeitsunfall um ein schädigendes Verhalten des Hundes für den seine Halter in Anspruch genommen werden können? Kann der Kynopädagoge Scotti Schadenersatz und Schmerzensgeld im Privatklageverfahren einfordern?

Variante: Wie wäre es, wenn der Hund nicht den Kynopädagogen Scotti sondern einen Unbeteiligten gebissen hätte. Wäre dann der Halter oder der Kynopädagoge Scotti (der vielleicht sogar eine Betriebshaftplicht hat) in
Anspruch zu nehmen?

Übrigens das diese Story hat der Beada im Gedenken an die im Namen einer "Hundeerziehung" leidenden Mitgeschöpfe abgebeamt.

PS.: Der Rotti mußte sich zwar auch in ärztliche Behandlung begeben, konnte aber am selben Abend schon wieder (sein Futter) beißen.
Übrigens, auch die Dogge aus Thyrnau hat sich zwischenzeitlich von Ihrer Teletaktbehandlung erholt.
Hoffen wir, daß die Gelegenheiten für solche Behandlungen immer rarer werden, d.h. unsere hundehaltenden Mitmenschen durch die Arbeit der IGH immer sensibler für die Auswahl der Hundeschulen werden.

Übrigens, es gibt tatsächlich Hundeschulen, die kann man guten Gewissens empfehlen, siehe:

http://p-h.de/IGH

Initiative keine Gewalt gegen Hunde IGH



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