RE: Verzweifelter Neu-Düsseldorfer bittet um Hilfe
Hallo André,
bitte nicht verzweifeln! Keine Regel ohne Ausnahme.
den genauen Wortlaut der LHVNRW findest Du unter:
http://www.murl.nrw.de/sites/presse/lhvnrw.htm
Nach §6 Abs.4 kannst du für Hunde der Anlagen 1 und 2 eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Erkundige Dich beim zuständigen Ordnungsamt nach dem "Wesenstest". Wenn Deine Hündin gut erzogen ist, besteht sie den locker.-
Danach gelten dieselben Vorschriften wie für die "20/40er-Hunde": kein Maulkorb, aber Leine in den "zusammenhängend bebauten Ortschaften, etc."