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20.07.00 -- Ella

RE: Verzweifelter Neu-Düsseldorfer bittet um Hilfe














Hallo André,

bitte nicht verzweifeln! Keine Regel ohne Ausnahme.
den genauen Wortlaut der LHVNRW findest Du unter:

http://www.murl.nrw.de/sites/presse/lhvnrw.htm

Nach §6 Abs.4 kannst du für Hunde der Anlagen 1 und 2 eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Erkundige Dich beim zuständigen Ordnungsamt nach dem "Wesenstest". Wenn Deine Hündin gut erzogen ist, besteht sie den locker.-
Danach gelten dieselben Vorschriften wie für die "20/40er-Hunde": kein Maulkorb, aber Leine in den "zusammenhängend bebauten Ortschaften, etc."

Viel Glück und alles Gute,
Ella mit Roda aus Köln
Thema: Verzweifelter Neu-Düsseldorfer bittet um Hilfe


 
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