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Hallo André,
Du musst nicht verzweifeln! Keine Regel ohne Ausnahme -
auch nicht bei der LHV-NRW. Den genauen Wortlaut findest Du
unter
http://www.murl.nrw.de/sites/presse/lhvnrw.htm
In §6 Abs.4 wird die Ausnahmeregelung beschrieben, wie man
für Hunde der Anlagen 1 und 2 erwirkt, dass sie praktisch wie "20/40er-Hunde" behandelt werden. Erkundige Dich beim zuständigen Ordnungsamt, wo Du Deine Hündin vorführen musst. Es wird ein sogen. Wesenstest gemacht. Wenn der Hund sich ruhig und gehorsam zeigt, erhälst Du eine Ausnahme-
genehmigung für den Maulkorb. Die Leine gilt dann wie bei den "20/40ern" (ich finde diese kg/cm-Geschichte so was von bescheuert...) innerhalb von "zusammenhängend bebauten Ortschaften, etc.".
Ich kenne D'dorf leider nicht so gut, dass ich Dir auch noch
schöne Hundegebiete nennen könnte; aber vielleicht schreibt Dir das jemand anderes.
Alles Gute wünscht Dir
Ella mit Roda aus Köln.
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