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also mir ist die sprache weggeblieben. lest mal
bei bmi.bund.de/themen/in_kampfhund.html
da ist doch tatsächlich geplant das im grundgesetz verankerte recht auf unverletzlichkeit der wohnung (artikel 13 GG) einzuschränken, wenn gefahr für sicherheit und ordnung besteht aufgrund des besitzes eines gefährlichen hundes, wobei die landesverordnungen festlegen, welcher hund gefährlich ist.
kann mir da jemand sagen, ob ich das hoffentlich falsch verstanden habe?
also ich glaube wirklich langsam, dass ich ein krimineller bin, weil ich einen hund habe. noch gehört er ja nicht zu den gefährlichen, aber wie lange noch?
ich war noch nie auf ner demo, am samstag in d-dorf bin ich auf jedenfall dabei, aber bisher hat mich in meinem leben noch kein gesetzt so in meiner freiheit eingeschränkt und ich glaube, es gab bisher auch noch keins, welches irgendjemanden so eingeschränkt hat.
sind wir denn langsam freiwild in diesem land, dass sogar das grundgesetz für uns eingeschränkt wird. es geht um hunde und man tut so als wären wir terroristen.
mit entsetzten grüssen Ralf
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