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06.07.00 -- Martina Ginz

RE: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW und noch ein paar Fragen














Hallo Pia!

Zitat aus der Hundeverordnung NRW
"(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
a) Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von §1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben, ...."

Hunde i.S.v. §1 Abs.1 Satz 1 sind Hund über 40 cm, 20 kg
und "Kampfhunde" bzw. "Kampfhundverdächtig" nach Anlage 1 und 2.

Die komplette Hundeverordnung NRW findet ihr im Forum des
Tierheim Manresa unter www.tierheim-manresa. de - oder mail mich an unter Martina.Ginz@post.rwth-aachen.de

Uns trifft dieser Paragraph trotzdem, wir haben unseren Dor aus Manresa erst seit Silvester.

Liebe Grüße Martina
Thema: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW


 
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