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06.07.00 -- pia

RE: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW und noch ein paar Fragen














Hallo A. König,
Es gibt noch keinen festgelegten Führerschein! Man kann lediglich vorbeugend schonmal anfangen zu trainieren, falls man Defizite bei seinem Hund feststellt.
Entweder tritt man dafür einem Hundeverein bei oder man besucht Hundeschulen.


Weiss denn nun jemand wie das mit diesen 3 Jahren ist? Muss man allgemein grosse Hunde 3 Jahre gehalten haben, um keinen Sachkundenachweis zu bringen, oder den JETZIGEN Hund?

Gruss Pia
Thema: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW


 
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