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05.07.00 -- Tanja

RE: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW und noch ein paar Fragen














Hi!

Warum darf Dein Hund im Landschaftsschutzgebiet laufen und meiner nicht?
Sind die Ordnungsämter nur noch blöd? Ich habe heute zwei mal angerufen und habe die Info erhalten, kein Hund dürfe irgendwo ohne Leine laufen. Danach habe ich mir die Verordnung im Net ausgedruckt und nochmal angerufen, um zu fragen, wo der Ordnungsamtmensch diese Info her hatte, weil sie in der Verordnung nicht steht. Daraufhin meinte er, der Hund dürfe auf "landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf Wanderwegen laufen", aber ich sollte mir keine Mühe machen, da es in meinem Stadtgebiet keine Wanderwege gäbe, die nicht Landschaftsschutzgebiet wären und bei den Flächen der Bauer noch ein Wörtchen mitzureden hätte.......Was soll der Quatsch??

Ich finds schade, daß ich erst heute morgen wieder Zugriff auf diese Internetseite hatte und da erst erfahren habe, daß heute morgen eine Demo war. Solche Termine werden in den Medien auch gar nicht angegeben...aber wehe, ein Hundehasser hat was zu melden, da sind die Medien gleich da.....!

Ich habe noch eine Frage zur Unterschriftenaktion: Gibt es eine Deadline? Ist die Petition heute schon abgegeben worden bei der Demo? Ich habe nämlich zu Beginn der Woche alle möglichen Kräfte mobilisiert. Wär schade, wenn die Unterschriftenaktion schon zu Ende wäre.....

Viele Grüße, Tanja (mit Louis, der 33 kg wiegt und morgen mit einer 10-m-Schleppleine in den Wald gehen wird. Tja, wenn die Jogger stolpern...Pech gehabt...!)
Thema: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW


 
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