Hallo Marisa,
bei medizinischer Indikation sollte oder muss eine Kastration vorgenommen werden. Das ist korrekt (1).
"...zur Verhinderung der unkontrolliereten Fortpflanzung oder- soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen- zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird..."
ist normalerweise kein Argument, es sei denn, das Tier wird nach dem Eingriff wieder auf der Straße ausgesetzt.
Normale Hundehalter sollten auf ihre Tiere aufpassen können.
Insofern interpretiere ich das gesetz anders.
Die weiter unten genannten Ausnahmen
finde ich auch traurig. Wo Geld verdient wird, hört der Tierschutz eben auf, zumindest zu großen Teilen.
Viele Grüße!
Gudrun, die trotz gemischtem Rudel auch nicht ungeplant Vermehrung zulässt.
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