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18.06.00 -- Marisa

RE: Kastration/´Sterilisation! / Das Tierschutzgesetz














§ 6 (1)des Tierschutzgesetzes lautet: "Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.Das Verbot gilt nicht, wenn 1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist.... 5. zur Verhinderung der unkontrolliereten Fortpflanzung oder- soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen- zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird..."

Argumente für die Kastration sind 1a) und 5) zuzuordnen und daher nicht untersagt.

Erschreckend sind für mich vielmehr die Ausnahmen, die für Nutztiere gelten: §5 (1) "An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundenen Eingriff nicht vorgenommen werden..." (2) "Eine Betäubung ist nicht erforderlich, 1. wenn bei vergleichbaren Eingriffen beim Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres,... (3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich 1. für das Kastrieren von unter 4 Wochen alten männlichen Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen..."

Für diverse Eingriffe werden hier noch Ausnahmen erteilt (Kürzen von Zähnen, Enthornen von Rindern, Kürzen von Lämmernschwänzen mittels elastischer Ringe...)

Liebe Grüße Marisa
Thema: Kastration/´Sterilisation! Muss das sein?


 
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