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15.04.00 -- Anja_Guttropf

Hundehaltungsverordnung - Kampfhunde














Liebe Tierfreunde,

Was meint ihr denn zu folgendem Beitrag?

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

NRW: Vorstoß zum Verbot der sogenannten "Kampfhunde" (07.04.2000) - Verschärfung bei anderen gefährlichen Hunderassen ----------------------------------------------------------- (aho) n einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Funke hat Umweltministerin Bärbel Höhn gefordert, die Zucht und den Import von bestimmten Aggressionszuchten bei Hunden zu verbieten. In einer bundeseinheitlichen Hundehaltungsverordnung sollen Ihrer Meinung nach unter anderem die Zuchtlinien der Bullterrier, Staffordshireterrier und Pitbullterrier, denen besonders aggressives Verhalten angezüchtet worden ist, verboten werden.

"Meistens allerdings sind es die Besitzer, die ihre Hunde nicht verhaltensgerecht halten oder ihren Hund schon in Alltagssituationen nicht disziplinieren können", stellte Bärbel Höhn klar. "Deshalb werden wir von denen, die große Hunde haben, einen Sachkundenachweis verlangen. Ein gut gehaltener, zufriedener und ausgelasteter Hund ist die beste Garantie dafür, dass er seine Aggressionen nicht unmotiviert an anderen auslassen muß."

Für Hunde, die wegen ihrer Körpergröße und ihrer Beißkraft Menschen gefährlich werden können, soll demnächst bei speziell fortgebildeten praktizierenden Tierärzten ein Sachkundenachweis erbracht werden. Der soll gelten für alle Hunderassen, die mindestens ca. 40 cm hoch und ca. 20 kg schwer werden oder die als besonders gefährlich gelten. Genauere Bestimmungen dafür werden noch erarbeitet. Darüber hinaus sollen die Städte die Höhe der Hundesteuer für besonders gefährliche Hunde deutlich erhöhen können.

Als "besonders gefährliche Hunde" gelten nach der neuen Verordnung:

Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben; Hunde, die sich als bissig erwiesen haben; Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen oder anderweitig bedroht haben; Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Gleichzeitig soll für die Menschen, die Hunde züchten, ausbilden oder halten neben dem Sachkundenachweis gelten, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Damit scheiden grundsätzlich solche Personen aus, die wegen gemeingefährlicher Straftaten oder wegen wiederholter Straftaten in betrunkenem Zustand, wegen Rauschgift oder wegen Verstößen gegen einschlägige Gesetze (illegaler Waffenbesitz, Tierschutzgesetz etc.) aufgefallen sind.

Gefährliche Hunde dürfen nur so gehalten werden, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Für bissige Hunde gilt der Maulkorb beim Ausführen sowie eine sichere Leine und eine Person, die in der Lage ist, den Hund auch zu kontrollieren. Wer sich ordnungswidrig verhält, muß mit einer Geldstrafe bis zu tausend Mark rechnen.

"Es muß endlich etwas geschehen", erklärte Bärbel Höhn. "Die Arbeitsgruppe der Innenminister ist an dieser Frage gescheitert und hat sich nicht einigen können. Ich habe nichts gegen Menschen, die ihre Hunde lieben - auch, wenn sie sehr groß sind. Aber bei manchen Leuten muß etwas mehr Verantwortungsgefühl entstehen. Für ihren eigenen Hund und seine Bedürfnisse aber auch für andere Menschen, die nicht in Gefahr gebracht werden dürfen. Es gibt nämlich Hundebesitzer, die ihre Tiere bewußt aggressiv ausrichten, als Waffe mißverstehen und in diesem Sinne auch als Statussymbol gegen andere benutzen. Gerade gegen diese Gruppe muß sich die gesellschaftliche Stimmung richten."

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW, Düsseldorf, 6.4.2000

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Viele Grüße,

Anja + Leska
  15.4.00Hundehaltungsverordnung - Kampfhunde   Anja_Guttropf  
  15.4.00RE: 1 S.Michels  
  15.4.00RE: 2 Uta_Geyer  


 
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