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05.02.98 -- Mecki

Rechtslage und Teilschuld














Hallo Heidi,

ich habe vor kurzem ein Seminar für Pferdehalter mit Schwerpunkt "Tierhalter- und Tierhüterhaftplicht" besucht. Dort referierte ein Rechtsanwalt, der sich ausschließlich auf´s Tierrecht spezialisiert hatte. Also mir standen anschließend die Haare zu Berge, nachdem ich immer dachte, die Haftplichtversicherung deckt meine Schäden ab. Von wegen, es gibt unzählige Fälle von Teilschuld, das kann man fast garnicht glauben.

Es wurden Fälle besprochen, die ähnlich wie Deiner waren. Schließlich sind im Rechtsgebrauch Pferd und Hund gleich.

In Deinen Fall wird Dir wohl eine Teilschuld anerkannt, weil Du ja -so die Rechtslage- hättest damit rechnen müssen, daß Deine Hunde sich verteidigen, wenn sie angegriffen werden. Deswegen hättest Du schon bei Sichtung eines freilaufenden Hundes (egal ob dessen Absichten erkennbar sind), Deine Hunde an die Leine nehmen müssen.

Ähnlicher Fall ist mir selbst passiert. Laika, meine Husky-Hündin war an meiner Pferdebox im Stall angeleint als eine fremde Hündin eines Stallbesuchers ohne ihn in den Stall lief. Jedenfalls hat Laika die Hündin gebissen und ihr eine Risswunde zugefügt, die vom Tierarzt geklammert werden musste. Die Hundebesitzerin wollte von mir die kompletten Tierarztkosten erstattet haben. Meine Versicherung sagte Teilschuld. Meine angeleinte Hündin wäre ohne Aufsicht gewesen. Tja, hinterher ist man immer schlauer.

Wenn´s wirklich in Deinem Fall vor Gericht geht, bzw. Deine Versicherung sich äussert, erzähl´s mal. Man kann ja als Tierhalter nie genug über die Rechtslage Bescheid wissen.

gruß mecki

Thema: Rechtslage


 
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