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04.02.98 -- Ilse_L

Rechtslage














liebe Heidi, mal ganz ehrlich, ist es nicht etwas verantwortungslos 4 Hunde, darunter einen Junghund, ohne Leine zu führen?

Du siehst, wie schnell sich eine Situation entwickeln kann, der man dann nur schwer Herr werden kann.

Es ist schon merkwürdig, daß der andere Hundebesitzer sich nicht in die Rauferei eingemischt hat. War er geschockt oder aber ist es nicht vielleicht so eine Masche von ihm? Will heißen: Meine Hunde werden's schon richten????

Ich würde mich auf jeden Fall mal, wenn irgend möglich in seinem Umfeld umhören, was das für ein Hundeführer ist? Vielleicht bringt es was, und dann habt Ihr bessere Karten bei einer evtl. Gerichtsverhandlung.

Zu der 50 zu 50 % Change vor Gericht ist nur zu erwähnen, daß die Tagesform der Richter und ob er evtl. selber Hundebesitzer ist, eine wesentliche Rolle spielt. Wird es ein Versicherungsfall, was ich ja wohl annehme, dann werden die sich auf jeden Fall auf eine 50% Regelung einigen. Das machen Haftpflicht- und Krankenversicherungen stets, weil das ihren Satzungen entspricht. Das Verursacherprinzip hätte also nur bei einer gerechten Urteilfindung vor einem ordentlichen Gericht bestand.

einen freundlichen Gruß

Ilse
Thema: Rechtslage


 
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