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hallo!
Das die Züchterin die Hündin zurück bekommt ist nicht so einfach, die Misshandlung muss nachgewiesen werden, und es gibt leider noch Hundehalter für die solch eine Behandlung normal ist. Und wenn der Tierschutz schon nichts unternimmt...
Leider ist es so das man in den Kaufvertrag viel hinein schreiben kann, aber vor gericht hält das in 99% der Fälle nicht stand. Ein sogenanntes Vorkaufsrecht ist zwar drinnen (dh wenn dieser Trottel den HUnd verkaufen will muss er erst den Züchter fragen ob er ihn nicht will) aber das ist unmöglich einuklagen, bei einem Auto, Computer usw geht das ja auch nciht. leider hat der Hund ja nicht viel mehr Stellenwert als solche Sachen.
Unser Hundetrainer war übrigends schockiert, aber eben, er war nicht in unserer Gruppe, und er hat einfach befürchtet das er wenn er eingreift der Besitzer noch grantiger wird und es an Hera auslässt. Mein armes Mäuschen!
Gruss Nina
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