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Hi Ihr beiden! Ich denke, dass in dem vorliegenden Fall das Alter gar nicht so ausschlaggebend war.
Der Mann hatte ja erst ein Jahr zuvor eine Katze die aus dem TH war zurückgegeben, weil er glaubte eine Allergie zu haben. Es war keine Allergie, sondern das Herz - er wurde am Herzen operiert - Herzklappe und Bypass. Und seine Lebensgefährtin hat den Pflegevertrag für die Katze nicht unterschrieben, das heißt sie hat sich nicht verpflichten wollen, die Katze zu versorgen während ihr Partner zur Kontrolle muß (ist regelmäßig Stationär nach einer Bypass-OP) Die Katze wäre eine reine Wohnungskatze geworden und sollte deswegen eher einen Spielkammeraden haben. Wohl auch deswegen, daß wenn der alte Herr ins Spital muß die Katze nicht einsam zu Hause ist. Und wenn man davon ausgeht, das eine Wohnungskatze eine Lebenserwartung von ca 15 Jahren hat dann ist echt die Überlegung was mit der Katze in vielleicht 10 jahren ist, dann ist der Herr 79 ebenso seine Partnerin.
Ich denke dass eine Verweigerung nichts mit Abschieben, sondern mit vernuft zu tun hat. Niemand ist sauer, wenn es bei einem Adoptionsalter eine Grenze gibt auch bei einem Tier sollte doch gerade bei einem Tierliebhaber die Vernuft mitspielen. Ute St.
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