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Das Verbrechen ereignete sich am Morgen des 15.6.2002.
Heike S. wurde bei Ihrer Morgentoilette durch ein lautes Krachen im Gästezimmer aufgeschreckt. So schnell ihre seifigen Füße es zuließen, schaute sie was denn dieses Krachen verursacht hatte.
Sie fand vor: mehrere Tennisbälle, Zerrspielzeug, eine Flexi- Leine, eine Bauchtasche, eine, allerdings leergeräumte Tüte mit Leckerchen, sowie zwei erschrockene Vierbeiner .
Der Tathergang konnte nicht entgültig geklärt werden, da die Angeklagten jede Aussage verweigern. Indizien weisen jedoch darauf hin, das der Kater, vermutlich durch Bestechung, dazu gebracht wurde o.g. Gegenstände aus einem offenem Regal zu werfen.
Die Tat ist noch erschreckender wenn man bedenkt, das die zwei Angeklagten vortäuschten in tiefem Schlaf zu liegen.
Angezeigt wird daher:
Arglistige Täuschung
Gemeinschaftlicher Diebstahl
Unbefugtes Betreten des Gästezimmers
Unerlaubter Zugriff auf Privateigentum
Über die Höhe der Strafe berät das Gericht zur Zeit noch. Leumundszeugen die evtl. die Gutmütigkeit der Straftäter belegen werden noch gesucht.
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