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16.06.02 -- Carmen

RE: Fieses Doppel














*lol*

Heike, so leid mir das für Dich tut, es gibt keine Möglichkeit gesetzlich gegen die Übeltäter vorzugehen.

Aus den Schilderungen des Tatorts lässt sich ableiten, dass die Täter außer der Nahrung, die sie gleich verspeisten, nichts entwendeten oder zerstörten. Zudem sind sie nicht unberechtigt in den Raum eingedrungen, sondern waren dort wissentlich bei Abwesenheit der Wohnungsinhaberin allein gelassen worden. Da Mundraub nicht strafbar ist, sofern ein solcher hier vorliegt (was bezweifelt werden kann, da kaum anzunehmen ist, dass die Wohnungsinhaberin sich von Tiernahrung ernährt), ist das Verfahren einzustellen. Die Kosten gehen zu Lasten der Wohnungsinhaberin, die das verspeiste Tierfutter zu ersetzen hat.;-))))))

LG Carmen
Thema: Fieses Doppel


 
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