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Hundegesetz NRW
Nur noch vierzehn gefährliche Rassen
Der Landtag überwies den Entwurf der Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNEN für ein Landeshundegesetz NRW (Drs. 13/2387) nach der ersten Lesung in die Ausschussberatung. Der federführende Landwirtschaftsausschuss führte dazu am 19. April eine Sachverständigen-Anhörung durch (Bericht in der nächsten Ausgabe).
Hans-Willi Körfges (SPD) erinnerte an die verstärkte Nachfrage nach Kampfhunden als gefährlichen Werkzeugen, an den Erlass der Landeshundeverordnung im Juni 2000 als Reaktion auf schreckliche Vorgänge und an die Kritik zuverlässiger Halter an Rasselisten. Seitdem sei die Zahl schwerer Hundebisse in NRW deutlich zurückgegangen. Die jetzt 14 als gefährlich eingestuften Rassen seien vernünftig. An verstärkten Strafen für nicht sachgerechte Hundehaltung sollten alle Halter interessiert sein. Halter von Hunden mit besonderer Körperkraft oder Größe sollten zu Kennzeichnung und Versicherung verpflichtet sein.
Reiner Priggen (GRÜNE) hielt eine bundeseinheitliche Regelung für richtig und nannte die Gefängnisstrafe für böswilligen Umgang mit Hunden als Grund für eine gesetzliche Regelung. Die GRÜNEN legten auch Wert auf die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht sowie Sachkundenachweis für „20/40“-Hunde.
Eckhard Uhlenberg (CDU) sah das absehbare Ende der fachlich völlig verfehlten Landeshundeverordnung als eine gute Nachricht an. Diese habe die Menschen in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Für katastrophale Zustände in Tierheimen trügen Agrarministerin und Innenminister die Verantwortung. Die CDU werde dazu beitragen, dass NRW ein umsetzbares Hundegesetz bekomme.
Dr. Stefan Grüll (FDP) warf Ministerin Höhn vor, zwei Jahre lang den Protest unbescholtener Hundehalter und der Ordnungsämter sowie die Hilferufe der Tierheime ignoriert zu haben. Die FDP werde den Protest gegen Rasselisten nicht aufgeben, die auch seitens der Wissenschaft bezweifelt würden. Zynische Folge der Rasselisten werde die böse Züchtung anderer Rassen sein.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) stellte fest, die Landeshundeverordnung habe sich durchgesetzt und dramatische Hunde-Attacken seien massiv zurückgegangen. Die Systematik von NRW sei auf Bundesebene umgesetzt worden. Besitzer müssten jetzt nachweisen, dass der Hund ungefährlich ist. Sie könnten sich von Auflagen befreien. Kommunen hätten dank der Hundeverordnung höhere Einnahmen und könnten den Tierheimen mehr Geld geben.
Clemens Pick (CDU) widersprach der Behauptung, auf Bundesebene habe sich NRW-Hundepolitik durchgesetzt. Im Gegenteil, es sei ein Rückzug von 42 auf 14 Rassen erfolgt. NRW schere auch mit der 20/40-Regelung aus. Die CDU hoffe auf vernünftige Änderungen des Entwurfs.
Dr. Ute Dreckmann (FDP) erklärte, die Gefährlichkeit eines Hundes hänge weder mit der Rasse noch mit Größe oder Gewicht zusammen. 20/40 seien normale Familienhunde. Kreuzungen von Rassen könnten nicht nachgewiesen werden.
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