RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!
Hallöle Andrea,
natürlich kannst Du einen Tierquäler anzeigen, mit oder ohne Fotos, aber rate mal, was passiert, wenn Du auf sein Grundstück gehst und ihn mit Gewalt (weil es nicht anders geht) davon abhältst, sein Tier zu quälen.
Dann bist Du die Straftäterin.
Was Chiquita schreibt ist nicht fern der Realität, sondern geltendes Recht.