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Hallo,
mich würde auch mal interessieren, was für eine Zeitung das war. Das Tierschutzgesetz gilt auch auf Privatgelände und für jeden Tierbesitzer!
Das Problem ist nur - wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn also keiner einen Vorfall zur Anzeige bringt, wird auch nichts geschehen.
Wenn diese Zeitung Zeugen und womöglich Fotos für so einen schlimmen Vorfall hat, muss sie sich an die Polizei wenden. Die Presse hat doch Macht, oder nicht???
Gruß
Andrea
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