RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!
Hallo zusammen,
im Deutschen Tiersschutzgesetz (TierschG)
Stand: April 2001,
12. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§§ 17 bis 20a
ist eindeutig festgehalten, dass:
Verletzen, Schmerzzufügen, Töten ohne Anlaß mind. mit Geldstrafen zw. 10.000,00 - 50.000,00 und höchstens mit 2 Jahren Haft bestraft werden.
Im Übrigen greift auch hier der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.