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06.01.02 -- chiquita

teil 2 des gesetzes














also ich wohne in österreich.

1) tierbefreiung: befreiungsktion sind besitzstörungen.
2) einzeltierrettung: sieht jemand wie ein anderer im garten seines hauses daran geht, seinen hund grausam zu töten, ist ihm derzeit nicht erlaubt, diese person mit gewalt an seinem strafbaren treiben zu hindern. auch das immmer von einer boulevardpresse emphatisch gefeierte aufbrechen eines autos um darin schmachtenden hund luft zu verschaffen, ist rechtswidrig. hier kommt allenfalls der rechtfertigungsgrund des notstandes in form der nothilfe zugunsten und interesse des tiereingentümers in betracht.
das ist ja schrecklich stellt euch vor habt ihr das von kuki gelesen mit dem auto der kann ja nichts machen!!!!
da müssen wir ja was machen!!!!!!!!!!!!!
  6.1.02teil 2 des gesetzes   chiquita  
  6.1.02RE: 1 Andrea Reuter  
  6.1.02RE: 2 Biggi  


 
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