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21.08.01 -- Sandra/Rexi

Erneut Hund als Sonntagsbraten geschlachtet














Bopfingen/B.-W., 17.8.01

Zum zweiten Mal in drei Jahren hat die Polizei in Bopfingen mit einem geschlachteten Hund zu tun bekommen. Es besteht der Verdacht, dass das Tier sein Leben als Braten beendet hat.

Damals vor drei Jahren hatten Polizisten einen Hundekadaver aus einer Tiefkühltruhe gezogen. Dieses Mal wurden von dem Tier nur das Fell, der Kopf und die Eingeweide wie Gedärme und Lunge gefunden. Das alles lag im Wasser der Eger, wo es am Freitag an der Brücke zwischen Utzmemmingen und der Walkmühle angespült worden war.

Der Rest, also Fleisch und Knochen, fehlen. Im Polizeibericht wurde der Verdacht geäussert, dass der Hund für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurde, diese Reste also in irgendeinem Kochtopf gelandet sind.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei ist der Hund mit einem Bolzenschussgerät getötet worden. Das haben die Spuren am Kopf ergeben, sagt Hans Röck, Sprecher der Polizeidirektion Aalen, auf Rückfrage der Ipf- und Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichten. Der Färbung des Fells nach handelt es sich um einen Bernhardiner, das Tier war ausgewachsen. Ob der Hund krank war, lasse sich an den Überresten nicht erkennen.

Laut Röck lagen Fell und Innereien seit Freitag im Wasser, der Hund sei aber wohl schön länger tot. Woher er stammt, ist noch unklar. Denkbar sei, dass der Bernhardiner von seinem nichts Böses ahnenden Besitzer verkauft worden ist. "Wir müssen abwarten, ob Hinweise eingehen", sagt Röck. Schließlich seien Hunde in der Größe nicht so häufig und vielleicht sei ja einem Zeugen aufgefallen, dass irgendwo ein Bernhardiner fehlt. Das allerdings setze voraus, dass der Hund aus der Gegend ist.

Falls der Bernhardiner sein Leben tatsächlich als Braten beendet hat, ist das laut Röck ein Verstoß gegen das Fleischhygienegesetz. Danach ist der Verzehr von Affen, Hunden und Katzen verboten, wer sich nicht daran hält, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden.


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